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PEE (Vermögenssparplan)

Gehaltssparpläne sind mit Steuervorteilen, ausgestattet. Eingezahlt werden können die Gewinnbeteiligung, die Erfolgsbeteiligung, eventuelle Zuzahlungen durch das Unternehmen sowie freiwillige Beiträge des Arbeitsnehmers.

Diese Zahlungen sind steuerfrei und nicht beitragspflichtig im Sinn der Sozialversicherung, unterliegen jedoch den französischen Sozialabgaben.

Außer im Falle einer vorzeitigen Entsperrung sind die im PEE angelegten Summen fünf Jahre lang gesperrt.